AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtschaftungsleistungen
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtschaftungsleistungen
1. Geltungsbereich Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Der Burgermacher erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen als angenommen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote Alle Angebote von Der Burgermacher sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden sowie sonstige Angaben zu unseren Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die von Der Burgermacher ausgestellten Angebote sind grundsätzlich sieben Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung schriftlich geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist. Die Angebote dürfen ohne ausdrückliche Bestätigung von Der Burgermacher nicht an Dritte weitergereicht werden. Sollten dem Auftraggeber freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins. Dies gilt ebenso für gültige Angebote.
2.2 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber und der Auftragsbestätigung durch uns zustande, diese sind die Vertragsparteien. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen. Event Safari ist dazu berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen sich der Zuhilfenahme von Leistungen Dritter zu bedienen. GEMA- und sonstige Gebühren, Kosten für Energie, Wasser, Abwasser oder für ordnungs- bzw. (feuer-)polizeiliche Maßnahmen, sowie Standgebühren etc. trägt der Auftraggeber. Mit schriftlicher Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
2.3 Speisen- und Getränkecatering UnserPaket Burger & Co beinhalten grundsätzlich ein „All you can eat“ für alle Gäste für den im Angebot vereinbarten Zeitraum. Sofern keine explizite portionsweise Abrechnung gewünscht und im Angebot festgehalten wurde. In Einzelfällen können einzelne Speisen ausgehen. Alle weiteren Speisen wie Fingerfood, Unsere Dienstleistungen enthalten keine Bedienung (Essen & Getränke) am Tisch oder das Abräumen von Geschirr. Diese Servicedienstleistungen können separat hinzugebucht werden. Unser Angebot kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Produkte/Lebensmittel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor. Um die Realisierung des Events zu gewährleisten, müssen wir darauf bestehen, dass spätestens 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls behalten wir uns vor die Auswahl der Speisen nach Verfügbarkeit zu treffen. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und unserer eigenen Qualitätsansprüchen bezieht sich unser Angebot auf den direkten Verzehr am Eventort. Die Mitnahme oder das Platzieren der Speisen & Getränke auf einem Tisch für den späteren Verzehr ist nicht gestattet. Der Verzehr unserer Speisen & Getränke bezieht sich auf den gebuchten Essen- und Getränkezeitraum.
2.4 Teilnehmeranzahl Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet,Der Burgermacher
bei Auftragserteilung eine verbindliche Teilnehmeranzahl anzugeben. Die Erhöhung der Teilnehmeranzahl oder der Eventdauer sind bis spätestens 14 Tagen vor der Veranstaltung möglich. Nach Auftragsbestätigung ist eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nicht mehr möglich. Sind anders, als im Angebot vereinbart, mehr Personen vor Ort, sind wir dazu berechtigt die zusätzlichen Personen nach zuberechnen. Zudem können wir unter diesen Umständen nicht mehr garantieren, dass die gebuchten Speisen für alle Gäste in ausreichender Menge vorhanden sind. Sollten weniger Personen, als im Angebot vereinbart, auf der Veranstaltung sein, so wird die Teilnehmeranzahl, wie im Angebot angegeben, berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Der Burgermacher spätestens 14 Tage vor dem Event, den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden. Sollten im Angebot vereinbarte Start- und/oder Endzeiten vom Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von Der Burgermacher verschoben werden, können zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung gestellt werden. Kinder ab 4 Jahren gelten ebenfalls als Teilnehmer des Events. Kinder von 4 bis 14 Jahren zahlen 50% des Preises für Speisen, sofern kein separates Kindermenü gebucht wurde. Ab 15 Jahren wird der volle Preis für die Speisen berechnet. Bei den Getränkepauschalen trinken Kinder von 0-5 Jahren kostenfrei. Kinder von 6-15 Jahren berechnen wir mit 50% des Getränkepaketpreises.
3. Lieferung & Leistungen 3.1 Mietweise Überlassung Alle von Der Burgermacher angelieferten Materialien und Gegenstände (z.B. Equipment,Möbeliar etc.) stehen und bleiben im Eigentum von Der Burgermacher und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. Solchermaßen überlassene Gegenstände hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. Neuanschaffungskosten zu leisten.
3.2 Preise Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige eventuell anfallenden öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben. Der Burgermacher ist berechtigt, drei Monate nach Angebotserstellung die Preiserhöhungen der Hersteller, Lieferanten oder Lohnerhöhungen weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt.
3.3 Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu leisten. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug nach Erbringung der Leistung fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei privaten Auftraggebern und 8% bei Unternehmen/gewerblichen Auftraggebern über den Basiszinssatz (EZB) zu berechnen. Entspricht die Rechnungsanschrift nicht, der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger uns rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekannt gegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Auftraggeber.
3.4 Lieferung Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Der Burgermacher die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen und Anordnungen,Stau etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat Der Burgermacher – auch bei vereinbarten Fristen und Terminen – nicht zu vertreten. In diesem Fall ist Der Burgermacher dazu berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
4. Mängel & Gewährleistung Alle Mitarbeiter bei Der Burgermacher arbeiten mit Leidenschaft und Emotionen. Wir schließen uns nicht davon aus, dass während der Planung oder der Durchführung des Events an der ein oder anderen Stelle Probleme auftreten können. Uns ist es wichtig dem Auftraggeber und allen Mitarbeiter und Dritten Dienstleistern auf Augenhöhe zu begegnen und begrüßen einen konstruktiven Austausch. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel, die aus der Erfüllung des Vertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Mitarbeiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben. Sollte keine Beanstandung nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand bzw. die Dienstleistung als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
5. Auf- und Abbau Der Aufbau der Foodanhänger ,
Oder des Mietequipment erfolgt in der Regel ein bis drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Erbringen der vereinbarten Leistung, mit Ende des gebuchten Event-Zeitraums. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten, die eine separate Anfahrt erfordern, werden zusätzlich berechnet. Über Besonderheiten bezüglich des Veranstaltungsorts (beispielsweise Sperrungen, Baustellen, eingeschränkte Zufahrten (schmaler als 3m oder niedriger als 4,0m), Treppen über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Auftraggeber Der Burgermacher bis spätestens zur Auftragserteilung zu informieren. Dies gilt insbesondere für die nötigen Voraussetzungen, um die gebuchten Foodanhänger aufzustellen und zu betreiben. Der Veranstaltungsort muss 48 Std. vor und nach der Veranstaltung für die Mitarbeiter und Zulieferer der Der Burgermacher erreichbar sein, um die Fahrzeuge aufzustellen und abzuholen. Der Veranstaltungsort muss für Fahrzeuge mit einer Höhe von 3,00m erreichbar sein. Es dürfen keine Bäume, Büsche oder ähnliche Hindernisse den Zufahrtsweg behindern, welche die Fahrzeuge beschädigen könnten. Diese müssen auf eigene Kosten vom Auftraggeber entfernt werden, andernfalls können wir eine Durchführung des Events nicht gewährleisten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem an dem Veranstaltungsort dafür zu sorgen, dass die Abstellfläche des Foodtrucks/hängers befestigten Untergrund hat und nicht mit matsche, rasen oder Kieselsteinen belegt ist da dies dazu führen kann, dass der Hänger nicht ordnungsgemäß auf und abgebaut werden kann,gegebenenfalls auch dort stecken bleiben kann.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche Fahrzeuge und Equipment jeweils an die hierfür vorgesehen Leitungen (Strom, Wasser, etc.) in maximal 20m Metern Entfernung vom jeweiligen Aufstellort angeschlossen werden können, andernfalls ist die Event Safari vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren. Der Auftraggeber muss den Mitarbeitern von Der Burgermacher und den sonstigen vom Team zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten ein WC zur Verfügung stellen. Kann der Auftraggeber dies nicht sicherstellen, und kann aus diesem Grunde der Foodanhänger nicht oder später betrieben werden, kann der Kunde hieraus keine Rechte herleiten. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die daraus entstehen, dass diese Anforderungen nicht eingehalten werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu den richtigen Stromanschluss und genug abgesicherten Strom zu stellen der für den Anhänger vorgesehen ist
bei fehlerhaften stromanschlüssen oder Sicherungen und daraus folgend defekte Geräte in und am Hänger , haftet der Auftraggeber
Stromanschlüsse (320v / 16a /32a)
6. Parkplatz und Zugangsberechtigungen Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für Köche, Servicepersonal und weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem Transporter möglich ist.
7. Stornierung/Kündigung des Vertragsverhältnisses Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist Der Burgermacher dazu berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 30% des Angebotswert bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Angebotswert bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Angebotswert danach fallen die vollen 100 % des Angebotswert an. Speziell für das Event zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen und wird von uns rückbestätigt.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Remscheid.
9. Foto- und Videoaufnahmen Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Der Burgermacher auf dem jeweiligen Event Foto- und/oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen und die eigenen Social Media-Kanäle, sowie für Werbemaßnahmen anfertigen darf.
10. Referenzen Der Auftraggeber erlaubt Der Burgermacher, das Logo und den Namen des Unternehmens als Referenz für die eigene Internetpräsenz zu nutzen.
11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtschaftungsleistungen
1. Geltungsbereich Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Der Burgermacher erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen als angenommen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote Alle Angebote von Der Burgermacher sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden sowie sonstige Angaben zu unseren Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die von Der Burgermacher ausgestellten Angebote sind grundsätzlich sieben Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung schriftlich geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist. Die Angebote dürfen ohne ausdrückliche Bestätigung von Der Burgermacher nicht an Dritte weitergereicht werden. Sollten dem Auftraggeber freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins. Dies gilt ebenso für gültige Angebote.
2.2 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber und der Auftragsbestätigung durch uns zustande, diese sind die Vertragsparteien. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen. Event Safari ist dazu berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen sich der Zuhilfenahme von Leistungen Dritter zu bedienen. GEMA- und sonstige Gebühren, Kosten für Energie, Wasser, Abwasser oder für ordnungs- bzw. (feuer-)polizeiliche Maßnahmen, sowie Standgebühren etc. trägt der Auftraggeber. Mit schriftlicher Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
2.3 Speisen- und Getränkecatering UnserPaket Burger & Co beinhalten grundsätzlich ein „All you can eat“ für alle Gäste für den im Angebot vereinbarten Zeitraum. Sofern keine explizite portionsweise Abrechnung gewünscht und im Angebot festgehalten wurde. In Einzelfällen können einzelne Speisen ausgehen. Alle weiteren Speisen wie Fingerfood, Unsere Dienstleistungen enthalten keine Bedienung (Essen & Getränke) am Tisch oder das Abräumen von Geschirr. Diese Servicedienstleistungen können separat hinzugebucht werden. Unser Angebot kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Produkte/Lebensmittel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor. Um die Realisierung des Events zu gewährleisten, müssen wir darauf bestehen, dass spätestens 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls behalten wir uns vor die Auswahl der Speisen nach Verfügbarkeit zu treffen. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und unserer eigenen Qualitätsansprüchen bezieht sich unser Angebot auf den direkten Verzehr am Eventort. Die Mitnahme oder das Platzieren der Speisen & Getränke auf einem Tisch für den späteren Verzehr ist nicht gestattet. Der Verzehr unserer Speisen & Getränke bezieht sich auf den gebuchten Essen- und Getränkezeitraum.
2.4 Teilnehmeranzahl Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet,Der Burgermacher
bei Auftragserteilung eine verbindliche Teilnehmeranzahl anzugeben. Die Erhöhung der Teilnehmeranzahl oder der Eventdauer sind bis spätestens 14 Tagen vor der Veranstaltung möglich. Nach Auftragsbestätigung ist eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nicht mehr möglich. Sind anders, als im Angebot vereinbart, mehr Personen vor Ort, sind wir dazu berechtigt die zusätzlichen Personen nach zuberechnen. Zudem können wir unter diesen Umständen nicht mehr garantieren, dass die gebuchten Speisen für alle Gäste in ausreichender Menge vorhanden sind. Sollten weniger Personen, als im Angebot vereinbart, auf der Veranstaltung sein, so wird die Teilnehmeranzahl, wie im Angebot angegeben, berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Der Burgermacher spätestens 14 Tage vor dem Event, den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden. Sollten im Angebot vereinbarte Start- und/oder Endzeiten vom Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von Der Burgermacher verschoben werden, können zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung gestellt werden. Kinder ab 4 Jahren gelten ebenfalls als Teilnehmer des Events. Kinder von 4 bis 14 Jahren zahlen 50% des Preises für Speisen, sofern kein separates Kindermenü gebucht wurde. Ab 15 Jahren wird der volle Preis für die Speisen berechnet. Bei den Getränkepauschalen trinken Kinder von 0-5 Jahren kostenfrei. Kinder von 6-15 Jahren berechnen wir mit 50% des Getränkepaketpreises.
3. Lieferung & Leistungen 3.1 Mietweise Überlassung Alle von Der Burgermacher angelieferten Materialien und Gegenstände (z.B. Equipment,Möbeliar etc.) stehen und bleiben im Eigentum von Der Burgermacher und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. Solchermaßen überlassene Gegenstände hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. Neuanschaffungskosten zu leisten.
3.2 Preise Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige eventuell anfallenden öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben. Der Burgermacher ist berechtigt, drei Monate nach Angebotserstellung die Preiserhöhungen der Hersteller, Lieferanten oder Lohnerhöhungen weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt.
3.3 Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu leisten. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug nach Erbringung der Leistung fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei privaten Auftraggebern und 8% bei Unternehmen/gewerblichen Auftraggebern über den Basiszinssatz (EZB) zu berechnen. Entspricht die Rechnungsanschrift nicht, der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger uns rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekannt gegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Auftraggeber.
3.4 Lieferung Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Der Burgermacher die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen und Anordnungen,Stau etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat Der Burgermacher – auch bei vereinbarten Fristen und Terminen – nicht zu vertreten. In diesem Fall ist Der Burgermacher dazu berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
4. Mängel & Gewährleistung Alle Mitarbeiter bei Der Burgermacher arbeiten mit Leidenschaft und Emotionen. Wir schließen uns nicht davon aus, dass während der Planung oder der Durchführung des Events an der ein oder anderen Stelle Probleme auftreten können. Uns ist es wichtig dem Auftraggeber und allen Mitarbeiter und Dritten Dienstleistern auf Augenhöhe zu begegnen und begrüßen einen konstruktiven Austausch. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel, die aus der Erfüllung des Vertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Mitarbeiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben. Sollte keine Beanstandung nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand bzw. die Dienstleistung als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
5. Auf- und Abbau Der Aufbau der Foodanhänger ,
Oder des Mietequipment erfolgt in der Regel ein bis drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Erbringen der vereinbarten Leistung, mit Ende des gebuchten Event-Zeitraums. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten, die eine separate Anfahrt erfordern, werden zusätzlich berechnet. Über Besonderheiten bezüglich des Veranstaltungsorts (beispielsweise Sperrungen, Baustellen, eingeschränkte Zufahrten (schmaler als 3m oder niedriger als 4,0m), Treppen über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Auftraggeber Der Burgermacher bis spätestens zur Auftragserteilung zu informieren. Dies gilt insbesondere für die nötigen Voraussetzungen, um die gebuchten Foodanhänger aufzustellen und zu betreiben. Der Veranstaltungsort muss 48 Std. vor und nach der Veranstaltung für die Mitarbeiter und Zulieferer der Der Burgermacher erreichbar sein, um die Fahrzeuge aufzustellen und abzuholen. Der Veranstaltungsort muss für Fahrzeuge mit einer Höhe von 3,00m erreichbar sein. Es dürfen keine Bäume, Büsche oder ähnliche Hindernisse den Zufahrtsweg behindern, welche die Fahrzeuge beschädigen könnten. Diese müssen auf eigene Kosten vom Auftraggeber entfernt werden, andernfalls können wir eine Durchführung des Events nicht gewährleisten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem an dem Veranstaltungsort dafür zu sorgen, dass die Abstellfläche des Foodtrucks/hängers befestigten Untergrund hat und nicht mit matsche, rasen oder Kieselsteinen belegt ist da dies dazu führen kann, dass der Hänger nicht ordnungsgemäß auf und abgebaut werden kann,gegebenenfalls auch dort stecken bleiben kann.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche Fahrzeuge und Equipment jeweils an die hierfür vorgesehen Leitungen (Strom, Wasser, etc.) in maximal 20m Metern Entfernung vom jeweiligen Aufstellort angeschlossen werden können, andernfalls ist die Event Safari vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren. Der Auftraggeber muss den Mitarbeitern von Der Burgermacher und den sonstigen vom Team zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten ein WC zur Verfügung stellen. Kann der Auftraggeber dies nicht sicherstellen, und kann aus diesem Grunde der Foodanhänger nicht oder später betrieben werden, kann der Kunde hieraus keine Rechte herleiten. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die daraus entstehen, dass diese Anforderungen nicht eingehalten werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu den richtigen Stromanschluss und genug abgesicherten Strom zu stellen der für den Anhänger vorgesehen ist
bei fehlerhaften stromanschlüssen oder Sicherungen und daraus folgend defekte Geräte in und am Hänger , haftet der Auftraggeber
Stromanschlüsse (320v / 16a /32a)
6. Parkplatz und Zugangsberechtigungen Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für Köche, Servicepersonal und weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem Transporter möglich ist.
7. Stornierung/Kündigung des Vertragsverhältnisses Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist Der Burgermacher dazu berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 30% des Angebotswert bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Angebotswert bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Angebotswert danach fallen die vollen 100 % des Angebotswert an. Speziell für das Event zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen und wird von uns rückbestätigt.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Remscheid.
9. Foto- und Videoaufnahmen Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Der Burgermacher auf dem jeweiligen Event Foto- und/oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen und die eigenen Social Media-Kanäle, sowie für Werbemaßnahmen anfertigen darf.
10. Referenzen Der Auftraggeber erlaubt Der Burgermacher, das Logo und den Namen des Unternehmens als Referenz für die eigene Internetpräsenz zu nutzen.
11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.